Die Gemeindeverwaltung Böbingen teilt mit:

Notfallbetreuung für Kinder in der Schule und in den Kindertageseinrichtungen

 

Notfallbetreuung für Kinder wurde ab 18.05.2020 angepasst

Seit 27. April 2020 an wurde die Notbetreuung in den Kindertageseinrichtungen, in der Kindertagespflege, an Grundschulen sowie an den weiterführenden Schulen ausgeweitet. So konnten nun auch Schülerinnen und Schüler der siebten Klasse in die Notbetreuung mit einbezogen werden. Neu war auch,  dass nicht nur Kinder, deren Eltern in der kritischen Infrastruktur arbeiten, Anspruch auf Notbetreuung haben, sondern grundsätzlich Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise die oder der Alleinerziehende einen außerhalb der Wohnung präsenzpflichtigen Arbeitsplatz wahrnehmen und von ihrem Arbeitgeber als unabkömmlich gelten.

Mit der Verordnungsänderung zum 18.05.2020 wurde ein reduzierter Betrieb an den Schulen sowie eine reduzierte Regelbetreuung an den Kindertagesstätten ermöglicht. Somit können nun wieder mehr Kinder in ihren Einrichtungen betreut und unterrichtet werden.

Mittlerweile entscheiden die Kinderbetreuungseinrichtungen selbst, wie sie die Notbetreuung und den reduzierten Regelbetrieb organisieren. Die Gemeinde entscheidet lediglich anhand der Regelungen der Coronaverordnung, wenn die Betreuungskapazitäten knapp werden.

Für die Schulnotbetreuung wurde eine gegenüber dem reinen Unterrichtsangebot erweitertes Konzept erarbeitet, welches es noch mehr Eltern erlaubt, ihre Berufstätigkeit wieder aufzunehmen und die Kinder gut betreut zu wissen.

Auch eine Vormittagsbetreuung während den Pfingstferien kann bei Bedarf in Anspruch genommen werden.

Für die Bereitstellung der erweiterten Betreuungsangebote ist hier ein Anmeldeformular hinterlegt, welches Sie bitte ausgefüllt im Rathaus zurückgeben. Da weiterhin Kinder aus Familien mit Eltern in systemrelevanten Berufen, Präsenzpflicht beider Erziehungsberechtigter im Beruf oder nach Bestätigung eines besonderen Betreuungsbedarfes durch die Schule bei der Vergabe der Betreuungsplätze vorrangig berücksichtigt werden müssen, ist bei Vorliegen der Voraussetzungen zusätzlich zum Betreuungsantrag die Arbeitgeberbestätigung/Bestätigung der Schule auf dem Antrag mit einzureichen.

Die Anmeldung zur Notfallbetreuung erfolgt ausschließlich über die Gemeindeverwaltung Böbingen:

Frau Tanja Breitmeier, stellvertretende Hauptamtsleiterin
Telefon 07173 18560-22
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Hier können Sie das Anmeldeformular zur Notfallbetreuung herunterladen.

Hier gelangen Sie zum Formular Bescheinigung durch den Arbeitgeber

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Kontakte

Schule am Römerkastell 
Grundschule 
Schulstraße 20 
73560 Böbingen an der Rems
 
Telefon 07173 6352
Telefax 07173 2449
 
 
 
 
 

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